Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Das Werk ist vor allem Praktikern zu empfehlen, die sich erstmals mit der Materie des Versammlungsrechts und insbesondere des BayVersG beschäftigen, z.B. angehenden Verwaltungsfachwirten und Polizeibeamten, aber auch denjenigen, die ihr Wissen in diesem Themenkomplex auffrischen oder ĂĽberblicksmäßig…
Die mit einer Bildaufnahme verbundene Möglichkeit eines rechtsverletzenden Gebrauchs, insbesondere einer gegen Rechte Dritter verstoĂźenden Veröffentlichung muss nicht notwendig immer auf der ersten Stufe abgewehrt werden; dies kann in vielen Fällen vielmehr auch auf der zweiten Stufe des Gebrauchs…
Nach § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII ist in der Regel anzunehmen, dass das Kindeswohl in einer Einrichtung gewährleistet und damit die begehrte Erlaubnis zu erteilen ist, wenn u.a. die fachlichen und personellen Voraussetzungen fĂĽr den Betrieb erfĂĽllt sind. Die mithin zu prĂĽfende Eignung des…
Die Spielbankerlaubnis gehört nicht zur Insolvenzmasse, so dass eine irgendwie geartete Befugnis des Insolvenzverwalters zur Geltendmachung von Rechten, sei es in Antragsverfahren, sei es im Klageverfahren, nicht gegeben ist.