Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Die Lektüre dieses Werks kann den jeweiligen Landesministerien, die für die polizei- und sicherheitsrechtliche Gesetzgebung zuständig sind, sowie der Polizeirechtswissenschaft nachdrücklich empfohlen werden.
Die Arbeit lässt keine Frage offen und kann jedem, der sich mit dem Verbot von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften befassen möchte, mit Nachdruck empfohlen werden.
Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst können sich Beschäftigte im Beamtenstatus nicht auf ein Streikrecht berufen. Die Koalitionsfreiheit der Beamten wird insoweit durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums eingeschränkt.
Die Besorgung der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur berechtigt, wenn bei verständiger Würdigung der Umstände eine Beeinträchtigung wahrscheinlich ist.