Juli 2012 – Ausgabe 1
Prof. Dr. Guido Kirchhoff: Die Auswirkungen der EMRK auf die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsorgane
Am Beispiel der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsorgane soll mit einigen Beispielen dargestellt werden, dass die EMRK eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat. Ein rechtmäßiges Handeln ist in einigen Bereichen ohne Kenntnis der EMRK nicht möglich.
OVG Sachsen-Anhalt: „Kinderschänder raus!“
Dienen wöchentlich vor dem Wohnhaus eines ehemaligen Strafgefangenen durchgeführte Versammlungen dem Zweck, der den ehemaligen Strafgefangenen zur Aufgabe des von ihm gewählten Wohnsitzes zwingen soll, so verletzt dies seine Menschenwürde.
LG Düsseldorf: „Eignung eines Staatsanwalts für das Richteramt“
vIst ein Richter auf Probe nicht richterlich tätig, weil er ausschließlich als Staatsanwalt verwendet wird, so könnte zweifelhaft sein, ob er überhaupt gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 DRiG entlassen werden kann.
VG Berlin: „Sterbehilfe“
Das Berliner Heilberuferecht enthält kein ausdrückliches Verbot der ärztlichen Beihilfe zum Suizid.