Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ist in Bezug auf in einem nicht anwaltlichen Unternehmen angestellte Juristen nur für einen Syndikusanwalt, nicht aber für einen Justiziar oder Rechtsreferenten möglich.
Die Bekanntgabe der vom Antragsteller begehrten Informationen kann die Prozessstrategie für den konkret bevorstehenden Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD erheblich beeinträchtigen.
Erleidet ein Beamter eine Ansehensschädigung mit der Folge eines tiefgreifenden Vertrauensverlustes gänzlich ohne sein Zutun, sondern aufgrund ersichtlich falscher oder gar abwegiger Anschuldigungen Dritter, so verlangt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sich schützend vor den Beamten zu stellen.
Wird Prostitution durch Rechtsverordnung i.S.d. Art. 297 Abs. 1 EGStGB (Sperrbezirksverordnung) verboten, kann eine Prostituierte sowohl gegenüber dem Normgeber als auch gegenüber der für die Überwachung der Einhaltung des Verbots zuständigen Gemeinde ein Interesse i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO an der…