Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren erbringt, unterliegen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG nicht dem ermäßigten Steuersatz.
Es spricht vieles dafür, dass das mit der Allgemeinverfügung zeitlich und örtlich eingeschränkt verfügte Verbot des Mitsichführens und Konsumierens von Alkohol in Zügen rechtmäßig ist.
Eine auf Unterlassung des liturgischen Glockengeläuts gerichtete Klage ist nicht deshalb begründet, weil sich ein Anwohner durch das Glockengeläut in seiner Religionsfreiheit verletzt sieht.
Auch nach rund 18jähriger Dauer seiner Unterbringung in einer gemeindeeigenen Notunterkunft hat ein rund 85jähriger, inzwischen gebrechlicher Mann keinen Anspruch nach dem Obdachlosenrecht auf barrierefreie Nutzung einer Dusche.