Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Norm entfällt, wenn der Antragsteller kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Norm ungültig war.
Wird die Trunkenheitsfahrt eines Waffenbesitzers mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,96 Promille bekannt, so kann von diesem gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 WaffG i.V.m. § 4 AWaffV die Vorlage eines amts-/ fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens über seine Eignung zum Umgang mit…
Die Bewertung einer Doktorarbeit kann nachträglich geändert oder der Doktorgrad entzogen werden, wenn der Doktorand bei einer Promotionsleistung eine Täuschung begangen hat und dies erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde bekannt wird.
Vom Fehlen der erforderlichen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist bei Personen auszugehen, die eine (wenn auch ungeladene) Selbstladeflinte für die Dauer einer Schlafphase neben ihrem Bett stehen belassen und nicht in ein Sicherheitsbehältnis wegschließen.